Die Öffnungszeiten und die Entgeltordnung werden öffentlich durch Aushang bekannt gemacht und sind an der Kasse einsehbar.
- Die Geschäftsleitung kann die Benutzung der Bäder oder Teilbereiche einschränken. Bei Überfüllung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, das Bad oder Teilbereiche vorübergehend zu schließen. Über eine anderweitige vorübergehende Schließung der Anlage oder Teilbereiche sowie kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten, z. B. für geschlossene Veranstaltungen oder Renovierungsarbeiten entscheidet die Geschäftsführung der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH. Ersatzansprüche sind ausgenommen.
- Im Sinne der Sicherheit findet in den gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereichen eine Videoüberwachung statt. Sie dient der Diebstahl- und Unfallprävention, der Sicherung von Beweismitteln bei Spindaufbrüchen, um Vandalismus vorzubeugen und um entsprechende Sicherheit zu gewährleisten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Sanitärräume, Umkleidekabinen, die Bereiche der Sauna und der Saunaumkleiden, sowie der Bereich der Gruppenumkleiden werden von der
Videoüberwachung nicht erfasst. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 4d Abs. 6 und 6b, werden eingehalten. - Die Benutzung der Einrichtungen der Bäder und Saunen hat unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte spätestens 20 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu enden, das Bad ist mit Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Sechzig Minuten vor Schließung des Bades und neunzig Minuten vor Schließung der Sauna werden die Zugangskreuze gesperrt und es ist kein Einlass mehr möglich.
- Vom Zutritt ausgeschlossen oder des Bades und der Sauna verwiesen werden können insbesondere:
- Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit, Ordnung oder den Betriebsfrieden stören;
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder solche mitführen;
- Personen, deren Gesundheitszustand einen ungefährdeten Besuch des Bades nicht sicherstellt;
- Personen mit Tieren;
- Personen mit extrem verschmutzter Kleidung;
- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Wunden bzw. Hautausschlägen leiden;
- Personen, die trotz Ermahnungen gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, Blinden, Geistes- und Anfallskranken, ist die Benutzung der Einrichtungen nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. Kinder unter 7 Jahren bzw. Kinder über 7 bis 12 Jahren, die nicht in Besitz eines Freischwimmerabzeichens sind, werden nur in Begleitung eines geeigneten Aufsichtsführenden eingelassen.
- Personen mit Schwimmhilfen dürfen nur in die dafür vorgesehenen Becken mit geringeren Wassertiefen.
- Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises (Chip/Bon) für die entsprechende Leistung sein.
- Gelöste Eintritte werden nicht erstattet. Personen, die aus dem Bad bzw. der Sauna verwiesen wurden, oder denen das Benutzungsrecht entzogen wurde, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Eintrittsgelder. Gäste ohne gültigen Eintrittsnachweis oder mit Nachweis falscher Zutrittskategorie (z. B. Kinder-, oder Jugendkategorie) werden des Bades verwiesen. Für die unberechtigte Zutrittsverschaffung und den Nachweis wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro erhoben.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.