Auszeit vom Alltag

Badespaß, Entspannung und Action in Wolfenbüttel

Das Stadtbad Okeraue in Wolfenbüttel ist ein modernes Freizeitbad mit  zahlreichen Attraktionen für Groß und Klein. Ob Schwimmen, Saunieren  oder einfach nur Relaxen - hier ist für jeden etwas dabei.

Erlebnisgolf, Kanuverleih und Wohnmobilpark

Neben dem vielfältigen Angebot im Stadtbad Okeraue warten weitere Freizeitmöglichkeiten auf Sie. Fordern Sie Ihre Familie Erlebnisgolf heraus oder erkunden Sie die Oker mit einem Kanu vom Kanuverleih. In unserem Wohnmobilpark stehen jede Menge Stellplätze zur Verfügung.

Das Stadtbad Okeraue in Zahlen

Eines der Highlights - unser Cabriodach
 

Das Stadtbad Okeraue bietet optimale Voraussetzungen bei jedem Wetter - dank des 500 qm großen Cabriodachs, das bei schönem Wetter das Badeerlebnis unter freiem Himmel möglich macht und sich in ein Indoor-Schwimmbad bei schlechtem Wetter verwandelt. 

Sehen Sie selbst wie schnell das Dach sich öffnet.

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Stadtbad Okeraue

Stadtbad Okeraue

Telefon: T. 05331 408-690

Haus-, Bade- und Saunaordnung 

Die nachfolgende Haus-, Bade- und Saunaordnung gilt für die Schwimm- und Saunaanlagen des Stadtbades Okeraue in Wolfenbüttel:

Allgemeines
  • Die Haus-, Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Stadtbad Okeraue.
  • Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. Mit Lösen der Eintrittskarte, ist diese entwertet. Bei Vereins- bzw. Gemeinschaftsveranstaltungen ist neben dem einzelnen Besucher der Vereins- und Übungsleiter bzw. der Veranstalter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich. Bei Schwimmstunden von Schulklassen, Kindergärten u. Ä. unterliegt die begleitende Aufsichtsperson den gleichen Verpflichtungen.
  • Die Bade- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Findet ein Gast Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Personal umgehend mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Bade- und Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind untersagt. Ferner ist das Fotografieren und Filmen verboten.
  • Das Rauchen ist aufgrund des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes innerhalb der Gebäude und der überbauten Teile des Stadtbades nicht gestattet, nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen im Außengelände und ab einem Alter von 18 Jahren ist dieses erlaubt. Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. Wasserpfeifen sind auf dem gesamten Gelände verboten. Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher Konsum von Cannabis sind in allen Bereichen des Bades, einschließlich der Freiflächen, verboten.
  • Behälter aus Glas oder Porzellan (Flaschen, Trinkgefäße usw.) dürfen nicht auf das Gelände mitgebracht werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen und auf der Liegewiese erlaubt. In den Gastronomiebereichen dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
  • Die Betätigung von Fenstern, Lüftungs- und Ventilationseinrichtungen sowie sonstige technische Anlagen haben ausschließlich durch das Personal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen der Bäderanlage, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigungen können zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen, eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
  • Das Auswaschen von Handtüchern oder sonstigen Kleidungsstücken sowie das Tönen oder Färben der Haare, Haare schneiden, Rasieren und Nagelpflege ist nicht erlaubt.
  • Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus-, Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades bzw. der Sauna ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird kein Eintrittsgeld erstattet.
  • Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal bzw. die Badbetriebsleitung gern entgegen.
  • Den genutzten Garderobenschrank hat der Gast selbst zu verschließen, den Schlüssel/Chip-Coin hat er während des Aufenthalts bei sich zu behalten.
  • Für den Verlust des Schlüssels/Chip-Coin wird ein Betrag fällig. Dieser entspricht dem Materialwiederbeschaffungswert zzgl. des Bearbeitungsaufwands: Chip-Coin Verlust für Garderobenschränke/Zahlungsmedium = 15,00 Euro Im Weiteren sind die auf dem Chipschlüssel gebuchten Geldbeträge, nach Feststellung im Kassensystem, zusätzlich zu bezahlen. Dem Badegast wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich geringer angefallen ist. Hierfür ist es notwendig, dass der Eintritts-, Kassenbeleg für den in Verlust geratenen Chipschlüssel vorgelegt wird.
  • Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben.
  • Garderobenschränke bzw. Schließfächer müssen beim Verlassen des Bades geöffnet werden. Es ist keine Dauerbelegung gestattet. Verschlossene Garderobenschränke bzw. Schließfächer werden nach Betriebsende vom Personal geöffnet.
  • Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe- oder Fernsehgeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen nicht in den textilfreien Bereich mitgenommen werden. Ausnahmen müssen mit dem Personal beantragt werden.
  • Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Vorgefundene Handtücher, Badelaken oder andere Reservierungsmerkmale können vom Personal entfernt werden.

 

Öffnungszeiten, Zutritt und Entgeltordnung

Die Öffnungszeiten und die Entgeltordnung werden öffentlich durch Aushang bekannt gemacht und sind an der Kasse einsehbar.

  • Die Geschäftsleitung kann die Benutzung der Bäder oder Teilbereiche einschränken. Bei Überfüllung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, das Bad oder Teilbereiche vorübergehend zu schließen. Über eine anderweitige vorübergehende Schließung der Anlage oder Teilbereiche sowie kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten, z. B. für geschlossene Veranstaltungen oder Renovierungsarbeiten entscheidet die Geschäftsführung der Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH. Ersatzansprüche sind ausgenommen.
  • Im Sinne der Sicherheit findet in den gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereichen eine Videoüberwachung statt. Sie dient der Diebstahl- und Unfallprävention, der Sicherung von Beweismitteln bei Spindaufbrüchen, um Vandalismus vorzubeugen und um entsprechende Sicherheit zu gewährleisten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Sanitärräume, Umkleidekabinen, die Bereiche der Sauna und der Saunaumkleiden, sowie der Bereich der Gruppenumkleiden werden von der 
    Videoüberwachung nicht erfasst. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 4d Abs. 6 und 6b, werden eingehalten.
  • Die Benutzung der Einrichtungen der Bäder und Saunen hat unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte spätestens 20 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu enden, das Bad ist mit Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Sechzig Minuten vor Schließung des Bades und neunzig Minuten vor Schließung der Sauna werden die Zugangskreuze gesperrt und es ist kein Einlass mehr möglich.
  • Vom Zutritt ausgeschlossen oder des Bades und der Sauna verwiesen werden können insbesondere:

-         Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit, Ordnung oder den Betriebsfrieden stören;

-         Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder solche mitführen;

-         Personen, deren Gesundheitszustand einen ungefährdeten Besuch des Bades nicht sicherstellt;

-         Personen mit Tieren;

-         Personen mit extrem verschmutzter Kleidung;

-         Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Wunden bzw. Hautausschlägen leiden;

-         Personen, die trotz Ermahnungen gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen.

  • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, Blinden, Geistes- und Anfallskranken, ist die Benutzung der Einrichtungen nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. Kinder unter 7 Jahren bzw. Kinder über 7 bis 12 Jahren, die nicht in Besitz eines Freischwimmerabzeichens sind, werden nur in Begleitung eines geeigneten Aufsichtsführenden eingelassen.
  • Personen mit Schwimmhilfen dürfen nur in die dafür vorgesehenen Becken mit geringeren Wassertiefen.
  • Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises (Chip/Bon) für die entsprechende Leistung sein.
  • Gelöste Eintritte werden nicht erstattet. Personen, die aus dem Bad bzw. der Sauna verwiesen wurden, oder denen das Benutzungsrecht entzogen wurde, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Eintrittsgelder. Gäste ohne gültigen Eintrittsnachweis oder mit Nachweis falscher Zutrittskategorie (z. B. Kinder-, oder Jugendkategorie) werden des Bades verwiesen. Für die unberechtigte Zutrittsverschaffung und den Nachweis wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro erhoben.
  • Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

Haftung

Die Schwimmbad- und Saunagäste benutzen das Bad und die Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Erfüllungsgehilfen haften für Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  • Für höhere Gewalt und Zufall haftet der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen gar nicht. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen (z. B. Bekleidung, Wertsachen, Bargeld usw.) haften der Betreiber und seine Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Es wird daher dringend empfohlen, die vorhandenen Garderobenschränke und Schließfächer zu benutzen.
  • Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Sach- oder Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge, einschließlich Fahrrädern.
  • Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Hallen- und Freibades
  • Die Benutzung der Wasserbecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen. Die Verwendung von Duschgel und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
  • Bewegungsspiele und Sport sind nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen zugelassen. Das Benutzen der im Freibad angelegten Freizeitspielgeräte und Spielfelder geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für das Verhalten ihrer Kinder.
  • Die Nutzung der Wasserrutsche ist nur gemäß der ausgehängten Nutzungshinweise gestattet.
  • Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

-         der Sprungbereich frei ist,

-         nur eine Person die Sprunganlage betritt. 
Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.

  • Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sowie das Tauchen innerhalb des Sprungbereiches bei Freigabe der Türme sind strikt untersagt.
  • Die Gäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten.
  • Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung ohne Nieten und Reisverschlüsse gestattet. Die primären Geschlechtsorgane sind vollständig zu bedecken. Die Entscheidung, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal. Babys und Kleinkinder haben Aquawindeln zu tragen.
  • Schaben, Kratzen, Bürsten und andere vergleichbare Körperpflegeaktivitäten (z. B. Nagelpflege, Rasieren oder Färben von Haaren) ist im gesamten Badbereich nicht gestattet.
  • Kinder unter 14 Jahren, die sich ohne Begleitung einer verantwortlichen bzw. beauftragten erwachsenen Begleitperson im Bad aufhalten, haben das Bad bis 20 Uhr zu verlassen.

 

Besondere Bestimmungen für die Benutzung der Sauna
  • Der Zutritt zur Sauna wird ab einem Mindestalter von 16 Jahren gewährt.
  • Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Saunaraumes wieder abzutrocknen.
  • Der gesamte Saunabereich ist grundsätzlich textilfreie Zone. Auf die Sonderregelungen in den Ziffern 6, 7 und insbesondere 14 wird verwiesen.
  • Bei Benutzung der Saunaräume hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen von ca. 40°C am Fußboden und bis 100°C an der Decke für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunaräume. Die Fensterflächen sollen nicht berührt werden.
  • Nach dem Aufenthalt in den Saunakabinen ist vor der Benutzung des Kaltwasserbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
  • Saunakabinen, die mit Holzbänken ausgestattet sind, dürfen nur mit einem ausreichend großen Badetuch benutzt werden. Die Holzteile dürfen nicht mit Schweiß verunreinigt werden.
  • In den Ruheräumen haben sich die Gäste rücksichtsvoll und ruhig zu verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
  • Badesandalen sollten aus hygienischen Gründen beim Saunabaden getragen werden, jedoch nicht in den Saunakabinen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunaräume genommen werden.
  • Aufgüsse in den Saunen werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen ist streng verboten.
  • Schaben, Kratzen, Bürsten und andere vergleichbare Körperpflegeaktivitäten (z. B. Nagelpflege, Rasieren oder Färben von Haaren) ist im gesamten Saunabereich nicht gestattet.
  • Die Benutzung der Fußwärmebecken dient nur zur Fußerwärmung und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung der Fußbecken zur Fußreinigung ist untersagt.
  • Verhalten im Saunagarten:

-         Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

-          Es ist zu beachten, dass Teilbereiche des Saunagartens von außen einsehbar sind. Die Betreiberin übernimmt keine Gewähr für Ihre ggf. hierdurch berührten Persönlichkeitsrechte.

-         Ein Betreten der Oker ist nicht erlaubt.

  • Das Mitbringen von eigenen Speisen in die Sauna ist verboten.
  • Die Gastronomie darf nur bekleidet, z. B. mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden. In der Saunagastronomie gereichte Speisen und Getränke dürfen auch nur im Gastronomiebereich eingenommen werden. Das Verbringen in andere Saunabereiche ist nicht erlaubt.
Ausnahmen

Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Hierauf wird rechtzeitig gesondert hingewiesen.
 

Wir danken Ihnen für die Beachtung der Haus-, Bade- und Saunaordnung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Stand: Mai 2024
Stadtbetriebe Wolfenbüttel GmbH

Ein Ansichtsexemplar unserer Haus-, Bade- und Saunaordnung erhalten Sie bei unserem Kassenpersonal.

 

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